Es ist nicht damit zu rechnen, dass die herrschenden Parteioligarchien am jetzigen System etwas ändern wollen. Warum sollten sie?
Aber neue Parteien könnten sich von Anfang an eine bessere Satzung zu geben. Es gibt zwei Möglichkeiten:
Innerhalb der Grenzen des jetzigen Parteiengesetzes.
Jede neue Partei kann natürlich versuchen, die bisher skizzierten Probleme durch eine Satzung anzugehen, die innerhalb der durch das Parteiengesetz gesteckten Grenzen bleibt.
Die neue Partei Bündnis Deutschland etwa vergibt Neumitgliedschaften nur für zwei Jahre zur Probe (Parteisatzung, §5a), um sich von dysfunktionalen Mitgliedern ohne aufwendiges Parteiausschlussverfahren leichter trennen zu können. Ein interessanter Versuch; ich bezweifle, dass er ausreicht. Mein Vorschlag wäre gewesen, von Mitgliedern, die nach den Gründungsmitgliedern eintreten wollen, eine mindestens zweijährige Mitgliedschaft und aktive Mitarbeit in einem Förderverein als Voraussetzung zu verlangen. (Ich weiß allerdings nicht, ob das noch mit dem Parteiengesetz vereinbar wäre; vielleicht müsste man es auf einen Prozess ankommen lassen.)
Außerhalb der Grenzen des Parteiengesetzes.
Eine neue Partei könnte sich eine Satzung geben, die nicht in allem dem Parteiengesetz entspricht. Damit die neue Partei trotzdem zur Wahl zugelassen wird, müsste sie – nach ihrer Ablehnung durch den Bundeswahlleiter – in einem zweiten Schritt versuchen, ihre neuen Regeln durch eine Verfassungsklage zu legalisieren. Argument vor dem Verfassungsgericht: Die Regeln des Parteiengesetzes (welches ein einfaches Gesetz ohne Verfassungsrang ist) behinderten die Demokratie; insbesondere seien sie geeignet, Bürgern die Möglichkeit zu nehmen, ihr passives Wahlrecht unter akzeptablen Bedingungen auszuüben. (Hier eine detailliertere Ausarbeitung dieses Vorschlags.)
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An alle Leser hier mein Appell: Unsere Demokratie ist in Gefahr. Es ist wert, sich für sie einzusetzen.