Rechtsquellen

Die für diese Argumentation einschlägigen Gesetzestexte finden sich im Grundgesetz [GG], Parteiengesetz [PartG] und Bundeswahlgesetz [BWahlG]:

Grundgesetz:

Art. 21:
(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen…. (Art. 21 Abs. 1 S. 1,2 GG)

Parteiengesetz:

§ 10 Rechte der Mitglieder:
(1) Die zuständigen Organe der Partei entscheiden nach näherer Bestimmung der Satzung frei über die Aufnahme von Mitgliedern. Die Ablehnung eines Aufnahmeantrages braucht nicht begründet zu werden. Allgemeine, auch befristete Aufnahmesperren sind nicht zulässig.

(4) Ein Mitglied kann nur dann aus der Partei ausgeschlossen werden, wenn es vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen Grundsätze oder Ordnung der Partei verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt.
(§ 10 Abs. 1 S. 1-3 und Abs. 4 PartG)

Bundeswahlgesetz:

§ 27 Landeslisten:
(1) Landeslisten können nur von Parteien eingereicht werden. (§ 27 Abs. 1 S. 1 BWahlG)

Überblick des Bundeswahlleiters

Einen schönen Überblick über die für die Bundestagswahlen von 2021 relevanten Rechtsquellen hat der Bundeswahlleiter zusammengestellt.