
Ausgangspunkt
Ausgangspunkt der Überlegung ist, dass eine Rechtsänderung auf parlamentarischem Weg (Änderung des Parteiengesetzes durch den Bundestag) nicht zu erwarten ist: Die Frösche werden nicht ihren Sumpf trockenlegen.
Vorgehen
1. Gründung einer politischen Partei, deren Satzung nicht dem Parteiengesetz entspricht
Im ersten Schritt gründet man eine Partei, deren Satzung nicht voll dem Parteiengesetz entspricht. Z.B. erlaubt sie sich per Satzung, ab einem bestimmten Zeitpunkt keine neuen Mitglieder aufzunehmen.
2. Etablierung der Partei
Im zweiten Schritt etabliert sich die Partei mit allem, was dazu gehört: Sie gründet Landesverbände, sie verabschiedet ein Parteiprogramm, sie stellt Landeslisten auf. All dies geschieht im Rahmen der eignen Satzung.
3. Anmeldung zu einer Bundestagswahl und Ablehnung
Die Partei meldet sich beim Bundeswahlleiter zur Bundestagswahl an und reicht alle dafür nötigen Unterlagen ein. Da die Partei nicht alle parteirechtlichen Voraussetzungen erfüllt, muss der Bundeswahlleiter sie ablehnen.
(Anm: Die Anmeldung beim Bundeswahlleiter erfolgt vor der Einreichung der Kandidatenlisten bei den jeweiligen Landeswahlleitern; sie kann also vor der außerordentlich arbeitsintensiven Sammlung von Unterstützerunterschriften erfolgen.)
4. Verfassungsrechtliche Klage
Die Partei klagt gegen die Ablehnung durch den Bundeswahlleiter bei den zuständigen Gerichten; vermutlich muss am Ende das Verfassungsgericht entscheiden.
Begründung: Das jetzige Gesetz schränkt das passive Wahlrecht, also das Recht, sich als Kandidat aufzustellen (hier: für den Bundestag) auf verfassungswidrige Weise ein. Dazu kann man die auf dieser Website vorgetragenen Argumente verwenden:
- Die innerparteiliche Organisation, die durch das Parteiengesetz vorgeschrieben ist, ist für viele Kandidaten ein unmöglich zu überwindendes Hindernis (siehe etwa hier, hier und hier). Dieses Hindernis ist so groß, dass es einer Ablehnung des passiven Wahlrechts gleichkommt.
- Das Parteiengesetz erschwert die Entstehung neuer Parteien (hier und hier). Dadurch wird der demokratische Wettbewerb beeinträchtigt und trägt maßgeblich zum Abbau der demokratischen Grundprinzipien bei, die in der Verfassung beabsichtigt waren. Es fördert die Entstehung einer Oligarchie, einer oligarchisch herrschenden politischen Klasse.
Dabei sollte man argumentieren, dass die Wirkung des Parteiengesetzes nicht immer so war, sondern dass diese Problematik durch soziologische Veränderungen der Gesellschaft geschaffen und verschärft wurde: Ein Gesetz, das früher einmal funktioniert hat, funktioniert eben heute nicht mehr.
5. Publizistische Begleitung
Das Unterfangen sollte unbedingt mit einer starken Öffentlichkeitsarbeit publizistisch begleitet werden.
Erfolgsaussichten
Ob dieses Vorgehen Erfolg haben wird, weiß ich nicht. Aber es könnte, bei einer klugen und starken publizistischen Begleitung, zumindest den Erfolg haben, das Problem der jetzigen Parteienoligarchie und die Notwendigkeit einer Reform in die politische Debatte zu bringen.
Soweit mein Vorschlag.
Beitragsbild von Udo Pohlmann auf Pixabay [Ausschnitt]