Problematische parteirechtliche Regelungen

Es sind vier Regelungen, die jede für sich gut und harmlos erscheinen, die aber in ihrem Zusammenwirken für die hier kritisierten Zustände verantwortlich sind:

  1. Das de facto-Parteienmonopol durch das Parteiengebot für die Bundestagslistenwahl (§ 27 Abs. 1 Bundeswahlgesetz [BWahlG]),
  2. die verordnete innerparteiliche Demokratie (Art. 21 Grundgesetz [GG] und Ausführungen im Parteiengesetz [PartG]),
  3. das Verbot einer allgemeinen Aufnahmesperre (§ 10 Abs. 1 PartG),
  4. die fast unüberwindlichen Hürden des Parteiausschlusses (§ 10 Abs. 4 PartG).

Diese Regelungen bewirken:

  1. Einen andauernden innerparteilichen Machtkampf, der oft mit üblen Mitteln geführt wird,
  2. eine für das Staatswesen schädliche Auswahl des politischen Personals,
  3. eine schädliche Beeinflussung der Problemdefinition politischer Fragen und ihrer Auswahl.
  4. Einen Weg um die Parteien herum gibt es wegen des Wahlgesetzes (des obigen Punkts 1) auch nicht.

Wieso? Was kann denn an Demokratie schlecht sein? Wollen wir nicht Demokratie? Was ist am Verbot der allgemeinen Aufnahmesperre so schlecht? Wollen wir nicht, dass einerseits jeder die Möglichkeit hat, sich politisch einzubringen, und dass andererseits die Parteifunktionäre sich nicht gegen neue Einflüsse abschotten? Und wollen wir nicht einzelne Mitglieder davor schützen, hinausgeworfen zu werden, nur weil sie sich unbeliebt gemacht haben?

Ja, das wollen wir. Aber die oben genannten Regeln haben bedauerliche Nebenwirkungen:

  1. Die demokratische Organisation bedeutet, dass der innerparteiliche Machtkampf nicht zum Ende kommt. Da die Stellung eines Politikers von seiner Stellung in der Partei abhängt, ist der innerparteiliche Machtkampf für ihn das Wichtigste – nicht die Auseinandersetzung mit anderen Parteien, nicht die Auseinandersetzung mit den politischen Problemen, ja, nicht einmal die korrekte Ausübung des Amtes, in das er gewählt wurde. Parteimachtfragen haben Priorität. Nicht umsonst gibt es den Witz, wie man das Wort „Feind“ steigert: „Feind, Erzfeind, Parteifreund“.
  2. Das Verbot der allgemeinen Aufnahmesperre bewirkt, dass Personen Mitglieder von Parteien werden können, die mit den Zielen der Partei nichts zu tun haben. (In der Zeit der Milieu-Parteien war dies nicht so ein Problem.) Gerade junge Parteien sind davon bedroht: So wurden die liberal-konservativen Gründer der AfD von den national-konservativen Mitgliedern erst überrannt und dann abgelöst; ein weiteres Problem waren Personen, deren einziges Ziel des Beitritts die Aussicht auf politische Ämter waren. Auch wenn es theoretisch möglich wäre, nicht passende Mitgliedskandidaten abzulehnen, so ist dies praktisch wegen des zeitlichen und sachlichen Aufwands schlichtweg unmöglich; weder finanziell noch ethisch wäre es vertretbar, Mitgliedskandidaten durch Privatdetektive überprüfen zu lassen, bevor man sie aufnimmt.
  3. Die Schwierigkeit des Parteiausschlusses bewirkt, dass eine Partei Querulanten nicht los wird. Durch die vielfältigen Einspruchs- und Widerspruchsrechte kosten Querulanten den anderen Parteimitgliedern enorm Zeit und Nerven. Ein ehemaliger Vorstand der LKR berichtete mir, dass er 70 bis 80 Prozent seiner Zeit mit innerparteilichen Querulanten verbracht habe. Einzelne können einen Parteivorstand ewig beschäftigen.

Ergebnis: Die breite Bevölkerung tut sich dies nicht an und hat sich aus dem Parteienbetrieb immer mehr zurückgezogen. Parteien verlieren seit Jahren Mitglieder. Zum Parteileben hingezogen fühlen sich nur noch Karrieristen und Minderheiten mit Missionsdrang.

„Normale“ Personen und „normale“ Anliegen geraten ins Hintertreffen. Dies nicht aus sachlichem Grund, sondern weil die gesetzlich vorgeschriebene Parteienverfassung ein soziales Umfeld, ein Soziotop schafft, in denen die Anliegen der breiten Bevölkerung an den Rand gedrängt werden und sich nicht durchsetzen können.

Fazit: Die Parteienverfassung ist nicht das neutrale Instrument, welche einfach der Artikulation einer vorhandenen politischen Agenda dient. Sie bestimmt diese Agenda aktiv mit, und zwar zu Lasten der breiten Bevölkerung. Der Schwanz wedelt mit dem Hund.

Was tun? Ein Vorschlag ist, das Verbot des allgemeinen Aufnahmestopps aus dem Gesetz zu streichen.

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